Sonderkündigungsrecht für Kfz-Versicherungen
Für einen Versicherungswechsel des Autos, muss der bisherige Vertrag bis zum 30.11. gekündigt werden, um per 01.01. des Folgejahres einen neuen Versicherungsvertrag abschließen zu können. Wer diesen Termin verpasst hat, kann aber immer noch das Sonderkündigungsrecht nutzen. Weiterlesen

