Gesetzliche Krankenversicherung
Zu den gesetzlich Versicherten gehört zum einen die große Gruppe der Pflichtversicherten. Dieser Personenkreis wird per Gesetz bestimmt und umfasst neben Arbeitnehmern auch Rentner, Auszubildende und Arbeitslose. Eine Befreiung der Versicherungspflicht kann nur in begrenzten Fällen, beispielsweise beim Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze, erfolgen. Auch Menschen, die nicht zu den oben genannten Personen zählen, können in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sein, sie sind dann jedoch freiwillig versichert. Gerade Selbstständige oder Freiberufler haben hierbei die Wahl, ob sie in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung integriert werden wollen.
Die Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung bietet weiterhin die Möglichkeit, Familienangehörige kostenlos mitzuversichern. Möglich ist dies zum Beispiel für Ehepartner mit geringem Einkommen oder aber für minderjährige oder noch im Haushalt lebende Kinder.
Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung werden anhand des Bruttoeinkommens mit dem von der Krankenversicherung benannten Prozentsatz berechnet. Derzeit liegen die Beiträge zwischen 11,9-16,0%, wobei sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber diese Kosten teilen. Um die Lohnnebenkosten zu senken, wurde per 01.01.2005 beschlossen, dass Arbeitnehmer einen Anteil von 0,9% des Krankenkassenbeitrags allein tragen müssen. Grundsätzlich haben Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse die Wahl, welcher Versicherung sie sich anschließen wollen. Vor allem die Beitragshöhe ist hierbei ausschlaggebend, denn die Leistungen sind nahezu einheitlich.
Ab dem 01.01.2009 wird sich der Krankenkassenbeitrag durch Einführung des Gesundheitsfonds auf einheitlich 15,5% erhöhen. Preisunterschiede zwischen den Krankenkassen gibt es dann nicht mehr, Versicherte können einzig durch den Vergleich der Leistungen und ggf. der Nutzung von Bonussystemen sparen.
Aufgrund von Kosteneinsparungen, die vor allem aufgrund des demografischen Wandels in Deutschland nötig sind, müssen Versicherte neben den Krankenkassenbeiträgen weitere Zahlungen leisten. Hierzu gehören die Praxisgebühr sowie die Zuzahlung für Medikamente.
Gesetzliche Versicherung partiell aufstocken
Die Personengruppen der gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit über eine private Krankenzusatzversicherung gewünschte Leistungen, wie beispielsweise die Behandlung durch den Chefarzt und/oder Einzimmer-Zuschlag zu erhalten.

