Wohngebäudeversicherung
Die Wohngebäudeversicherung gehört zur Gruppe der Sachversicherungen und sichert durch Versicherungsschutz ein Gebäude, das Wohnzwecken dient. Die Rechtsgrundlagen bewegen sich zwischen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) als speziellem Recht und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) sowie dem Handelsgesetzbuch (HGB).
Wohngebäudeversicherung
Eine Wohngebäudevesicherung wird abgeschlossen zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer, der im Allgmeinen der Eigentümmer des Gebäudes ist. Ausnahme ist zum Beispiel der Versicherungsabschluß “für fremde Rechnung”, wenn eine Hausverwaltung für Rechnung der Eigentümer von Eigentumswohnungen eines Gebäudes den Vertrag abschließt.
Bei der Wohngebäudeversicherung werden vom Versicherer Risiken benannt, die er bereit ist, zu versichern. Der Versicherungsnehmer kann einzelne Risiken versichern oder alle Risiken, was man als ‘verbundene Wohngebäudeversicherung’ bezeichnet. Der Vertrag wird gegen Zahlung einer jährlichen Versicherungsprämie abgeschlossen, deren Höhe ein Promillesatz für die Berechnung von der Versicherungssumme ist. Die daraus errechnete Vesicherungsprämie erhöht sich um die derzeit gültige Vesicherungssteuer von 19 %. Die Versicherungssteuer führt der Versicherer an die Finanzbehörde ab. Bei Eigentumswohnungen sollte man eine Versicherungsform nehmen, die die Versicherungsprämie je Wohneinheit festsetzt.
Typische Irrtümer bei der Wohngebäudeversicherung?
Ein Irrtum, der auch für andere Versicherungssparten gilt, ist die Vermutung, dass der Versicherer für die Richtigkeit der Versicherungssumme verantwortlich ist. Die Verantowrtlichkeit liegt aber beim Versicherungsnehmer. Eine Ausnahme gilt in den Bundesländern, in denen entweder eine Wohngebäudeversicherung eine Pflichtversicherung ist oder wo der Versicherer eine Annahmepflicht für das Feuerrisiko eines Wohngebäudes hat. Hier sind die Vorschriften ‘historisch’ begründet.
Die Vereinbarung der “Unterversicherungsverzichtsklausel” kann einem Abzug im Schadenfalle vorbeugen.
Was ist versichert und was nicht?
Die zu versichernden Risiken sind:
- Feuerschäden: = Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion
- Leitungswasserschäden = Rohrbruch aus Wasserleitungen, Frost und sonstige Bruchschäden
- Sturmschäden: = Sturm, Hagel
- Elementarschäden: = Erdbeben, Hochwasser
Alle Versicherungsgesellschaften bieten innerhalb der Wohngebäudeversicherungen Besonderheiten, wie zum Beispiel ‘Graffitschäden’ usw. Es ist darauf zu achten, welche Selbstbeteiligungen für einzelne Risiken im ‘Kleingedruckten’ stehen.
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