Fahrradversicherung
19 Juli 2010

Eine Fahrradversicherung ist vor allem für hochwertige Fahrräder unbedingt zu empfehlen; immerhin werden jedes Jahr etwa eine halbe Million Fahrräder gestohlen. Wer ein qualitativ nicht so hochwertiges Fahrrad fährt, kommt aber mit der Hausratversicherung in der Regel besser davon. Teure Fahrräder aber sollten durch eine Fahrradversicherung geschützt sein, obwohl diese meist etwas teurer als die Hausratversicherung ist.
Eine normale Hausratversicherung beinhaltet den Verlust eines Fahrrades meist nicht. Gegen einen geringen Beitragsaufschlag kann dieser jedoch mitversichert werden. Der Beitrag ist hier meist abhängig von der Wohngegend; je nach Region wird dann ein Aufschlag von zehn bis zu 180 Euro zum eigentlichen Beitrag fällig.
Es gibt verschiedene Anbieter von Fahrradversicherungen, die Leistungen variieren zum Teil erheblich. Die günstigsten Fahrradversicherungen decken immer den Diebstahl des Rades ab; teurere Versicherungen haben oft noch weitaus mehr Leistungen in ihrem Angebot. Unfallschäden oder auch gewaltsame Beschädigung werden beispielsweise hier im Leistungskatalog mit angeboten.
Die Beiträge zu einer Fahrradversicherung sind von verschiedenen Faktoren abhängig. Wer ein teures Rad fährt, muss meist auch höhere Beiträge in Kauf nehmen. Für ein Fahrrad, welches einen Wert von 500 Euro hat, zahlt man beispielsweise zwischen 50 und 110 Euro Beitrag im Jahr. Kostet das Rad 1.000 Euro, kann der Beitrag für die Fahrradversicherung auf bis zu 160 Euro ansteigen.
Auf dem Markt gibt es die verschiedensten Anbieter einer Fahrradversicherung; bei der ARAG etwa erhält man bei Verlust des Rades sofort ein gleichwertiges Rad ohne Abzug des Zeitwertes. Andere Versicherungen wiederum überweisen nur im ersten Jahr nach dem Kauf des Fahrrades bei Verlust die volle Kaufsumme. Ab jedem weiteren Jahr sinkt der Betrag, der erstattet wird, dann um circa fünf Prozent.
Achten sollte man darauf, das Fahrrad immer abzuschließen. Ist dies nicht der Fall, ersetzen die Versicherungen den Verlust des Rades häufig nicht, da dann von grober Fahrlässigkeit gesprochen wird.

