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KFZ Haftpflichtversicherung

26 Oktober 2008

Kfz Haftpflichtversicherung In Deutschland gibt es nur wenige Pflichtversicherungen und die KFZ-Haftpflichtversicherung gehört dazu. Sie ist nach dem Pflichtversicherungsgesetz zwingend für jedes Kraftfahrzeug erforderlich, welches eine Zulassung und ein amtliches Kennzeichen benötigt.

Wofür ist die KFZ-Haftpflichtversicherung?

Wenn jemand mit seinem Fahrzeug bei einem Dritten einen Schaden verursacht, tritt die KFZ-Haftpflichtversicherung für diese Schäden ein. Die KFZ-Versicherer dürfen keinen Kunden ablehnen, der eine Haftpflichtversicherung abschließen möchte, es besteht Kontrahierungszwang. Die einzige Ausnahme besteht, wenn der Kunde bereits beim Versicherer negativ aufgefallen ist, z.B. durch Nichtzahlung der Beiträge. Aber selbst dann ist die Ablehnung nur innerhalb der ersten zwei Wochen nach Versicherungsbeginn möglich. Durch die Haftpflichtversicherung werden Schäden bis zu einer Höhe von 100 Millionen für Personen-, Sach- und Vermögensschäden getragen, die bei dritten Personen entstehen. Schäden am eigenen Fahrzeug werden nicht bezahlt. Was allerdings nur die wenigsten wissen, ist, dass bei einem Unfall auch die Insassen eines Fahrzeugs Ansprüche an die Haftpflichtversicherung des betroffenen Wagens stellen können. Sollte der Versicherungsnehmer den Wagen nicht selbst fahren und bei einem Unfall als Insasse verletzt werden, darf er sogar gegen seine eigene Versicherung Ansprüche stellen. Die Prämie berechnet sich nach einem Schadenfreiheitsrabattsystem, je länger der Versicherungsnehmer den Wagen unfallfrei fährt, desto günstiger wird die Prämie für ihn.

Fahrzeugversicherung zusätzlich zur KFZ Haftpflichtversicherung

Neben der KFZ-Haftpflichtversicherung besteht zusätzlich auch noch die Möglichkeit, den Wagen im Rahmen einer Fahrzeugversicherung zu versichern. Dabei unterscheiden die Versicherer in Teilkasko- und Vollkaskoversicherung. In einer Teilkaskoversicherung sind nur bestimmte Risiken abgedeckt, dazu gehören Feuer, Sturm, Hagel, Diebstahl, Glasschäden und Schäden durch Kollisionen mit Haarwild. Die meisten Versicherer bieten allerdings inzwischen sogar Versicherungsschutz bei Kollisionen mit Tieren aller Art. Außerdem sind in der Teilkaskoversicherung noch Schäden durch Marderbiss und je nach Gesellschaft auch Folgeschäden durch Marderbiss mitversichert, Schäden durch Kurzschluss an der Elektrik werden ebenfalls mitversichert. Für die Teilkasko gibt es kein Schadenfreiheitsrabattssystem, die Prämie beträgt immer 100%. Die Vollkaskoversicherung enthält immer auch eine Teilkaskoversicherung, versichert aber zusätzlich noch Schäden durch Unfall und Vandalismus. Bei einem Unfall ist es egal, ob der Versicherungsnehmer den Unfall selbst verschuldet. Die Vollkasko-Versicherung ist deutlich teurer als die Teilkaskoversicherung und die Prämie berechnet sich nach dem Schadenfreiheitsrabatts-System analog zur Haftpflichtversicherung.

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