Pferdehaftpflicht
27 November 2008
Pferdehaftpflicht: Pferdebesitzer bzw. Pferdehalter haften für alle Schäden, die durch ihr Pferd entstehen können. Dabei kann es sich um Schäden bei Personen handeln, um Sachschäden und um Vermögensschäden. Mit einer Pferdehaftpflicht können sich Pferdehalter gegen die finanziellen Folgen in einem Schadensfall absichern. Eine gesetzliche Vorschrift zum Abschluss einer Pferdehaftpflicht besteht nicht, dennoch sollten Pferdebesitzer eine entsprechende Police abschließen.
Pferdehaftpflicht – Individueller Versicherungsumfang
Neben den bereits oben genannten Schadensfällen kann eine Pferdehaftpflicht weitere Leistungen und Leistungsfälle ein- oder ausschließen. Das wiederum hat Einfluss auf die Höhe der Versicherungsprämie. Die Versicherungsbedingungen regeln dann, ob beispielsweise auch Mietschäden an Boxen oder an Weidezäunen mitversichert sind. Tarifliche Optionen bestehen auch bei Schäden, die auf Reitturnieren, bei Pferderennen oder durch Fohlen entstanden sind.
Pferdehaftpflicht – Prämien vergleichen
Die Prämien für Pferdehaftpflichtversicherungen variieren bei den Anbietern sehr stark. Ein Versicherungsvergleich ist deshalb immer sehr sinnvoll.
Einfluss auf die Prämie hat beispielsweise die Anzahl der Tiere, das Alter des Halters und ob eine Eigenbeteiligung im Schadensfall geleistet wird. Außerdem gibt es unterschiedliche Höchstgrenzen für die Schadensregulierung, die zwischen mehreren hunderttausend und mehreren Millionen Euro liegen können. Für ein Pferd kann die Jahresprämie der Pferdehaftpflichtversicherung im günstigsten Fall rund 80 Euro und im Höchstfall 250 Euro betragen.
Besondere Versicherungsdetails
Der Versicherungsumfang schließt in der Regel den Halter, aber auch einen Tierhüter sowie Miteigentümer und Reiter ein. Eigene Schäden, die durch das Pferd entstanden sind, beispielsweise durch einen Tritt oder einen Abwurf bei einem Ausritt sind nicht in der Pferdehaftpflichtversicherung eingeschlossen. Entstand einem anderen Pferdehalter durch einen ungewollten Deckakt ein Vermögensschaden, kann diese durch die Pferdehaftpflicht reguliert werden.

