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Sonderkündigungsrecht für Kfz-Versicherungen

4 Dezember 2008

Für einen Versicherungswechsel des Autos, muss der bisherige Vertrag bis zum 30.11. gekündigt werden, um per 01.01. des Folgejahres einen neuen Versicherungsvertrag abschließen zu können. Wer diesen Termin verpasst hat, kann aber immer noch das Sonderkündigungsrecht nutzen.

Was ist das Kfz-Sonderkündigungsrecht?
Das Sonderkündigungsrecht gewährt allen Autofahrern, auch nach ihren bisherigen Versicherungsvertrag auch nach dem 30.11. eines Jahres noch zu kündigen, um anschließend einen Neuvertrag zu besseren Konditionen abzuschließen.

Wann kann dieses Sonderkündigungsrecht Kfz genutzt werden?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, das Sonderkündigungsrecht für Kfz-Versicherungen zu nutzen. Zum einen besteht ein Kündigungsrecht, wenn der bisherige Versicherer die Preise des Vertrages erhöht. Nach Zugang der Beitragsrechnung bleibt dem Versicherten dann noch ein Monat, um die Kündigung auszufertigen. Selbst wenn die Beitragsrechnung erst im Januar im Briefkasten ist, kann die Kündigung des Vertrages noch rückwirkend zum 31.12. des Vorjahres erfolgen.

Es besteht auch ein Sonderkündigungsrecht, wenn sich die Regional- oder die Regionalklasse des Vertrages ändern, sofern sich diese Neueingruppierung negativ auf die Beiträge des Versicherten auswirkt. Sorgt die Neueinstufung hingegen zu einer Beitragssenkung, ist das Sonderkündigungsrecht ausgeschlossen.

Darüber hinaus besteht das Sonderkündigungsrecht im Fall eines Fahrzeugneukaufs, denn in diesem Fall hat jeder Autofahrer die Möglichkeit, den Neuvertrag beim Versicherer seiner Wahl abzuschließen. Auch im Schadensfall kann der Altvertrag gekündigt werden. Hier sollte allerdings geprüft werden, ob die bereits bezahlten Beiträge zurückerstattet werden. Im Fall eines Schadens hat aber auch die Versicherung selbst das Recht, den Vertrag zu kündigen.

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