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Unfallversicherung

25 November 2008

Unfallversicherung Unfallversicherung: Diese Versicherung erbringt finanzielle Leistungen im Falle eines Unfalls. Dabei ist dieser Begriff klar definiert: Unter einem Unfall versteht man ein Ereignis, dass plötzlich von aussen unerwartet auf den Körper einwirkt und eine unfreiwillige Beeinträchtigung der Gesundheit herbeiführt. Grundlage für die Feststellung der körperlichen Beeinträchtigung nach einem Unfall (Invaliditätsgrad) ist die sogenannte Gliedertaxe.

Grundsätzlich wird zwischen der privaten und der gesetzlichen Unfallversicherung unterschieden.

Gesetzliche Unfallversicherung:

Sie deckt alle Unfallschäden ab, die während der Arbeitszeit oder auf dem Weg von oder zur Arbeitsstelle auftreten können. Zusätzlich leistet sie im Falle von Berufskrankheiten. Ihre Träger sind die Berufsgenossenschaften sowie die Unfallkassen; ihre Beiträge werden allein vom Arbeitgeber erbracht. Zu den Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung zählen ein Verletztengeld oder eine Verletztenrente, ein Übergangsgeld, die Hinterbliebenenrente, Sterbegeld sowie ein Pflegegeld.

Private Unfallversicherung:

Im Gegensatz zur gesetzlichen Variante leistet die private Unfallversicherung bei allen Unfällen, die in der Freizeit oder im Haushalt passieren. Ihre Träger sind private Versicherungsunternehmen. Sie kann gegen eine fortlaufende Zahlung oder gegen einen Einmalbeitrag abgeschlossen werden. Im Schadensfall leistet die private Unfallversicherung in Form einer einmaligen Kapitalzahlung oder einer Rentenzahlung. Oftmals werden zusätzliche Optionen wie eine progressive Kapitalerhöhung bei höheren Invaliditätsgraden, eine verbesserte Gliedertaxe sowie bei bestimmten Tarifen eine Beitragsrückzahlung angeboten. Bei privaten Versicherungen sind in der Regel Zusatzleistungen wie z.B. kosmetische Operationen, Bergungskosten, ein Krankenhaustagegeld sowie ein Unfalltodesschutz mitversichert.

Da die meisten Unfälle im Haushalt oder in der Freizeit (z.B. beim Sport) passieren, lohnt es sich für jeden, über eine private Unfallversicherung nachzudenken.

Kritik an der Unfallversicherung:

Oftmals wird an der Unfallversicherung kritisiert, dass sie tatsächlich nur im Falle eines Unfalls im Sinne der obengenannten Definition leistet. In den meisten Fällen werden zwar die Beiträge entrichtet, ohne aber jemals eine Leistung abzurufen. Diesem Kritikpunkt wirken die Versicherungsunternehmen mit Einführung von Tarifen entgegen, bei denen man nach der vereinbarten Laufzeit seine Prämie zurückerhält. Allerdings stellt die Unfallversicherung bei einer vergleichsweise niedrigen Prämie einen unverzichtbaren Basisschutz dar, der im Ernstfall die eigene, finazielle Existenz sichern kann.

Versicherungspflicht:

Eine gesetzliche Pflicht zum Abschluss einer privaten Unfallversicherung besteht nicht.

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