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Doppelkarte


Die Doppelkarte?
Die Doppelkarte dient als Nachweis für eine bestehende bzw. neu abgeschlossene Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist sozusagen eine vorläufige Zusage der Versicherungsgesellschaft, dass das Kfz dort versichert wird. Auf der Karte sind Versicherungsnehmer, Kenzeichen des versicherten Fahrzeugs und die Versicherungsgesellschaft vermerkt. Aufgrund der in Deutschland bestehenden Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung für ein Fahrzeug muss die Doppelkarte bei Anmeldung auf der Zulassungsstelle vorgelegt werden.

Doppelkarte als vorübergehender Versicherungsschutz
Da in Deutschland eine Versicherungspflicht für Kraftfahrzeuge besteht, muss bei einer Neuanmeldung eines Fahrzeuges bei der Kfz-Zulassungsstelle die Doppelkarte als Nachweis des Versicherungsschutzes vorgelegt werden. Zwischenzeitlich wurde jedoch ein neues elektronisches Verfahren entwickelt, mit dessen Hilfe in Zukunft die Anmeldung und der Nachweis des Versicherungsschutzes voll elektronisch durchgeführt werden soll. Leider ist dieses System jedoch bisher wenig ausgereift, so dass es wohl noch einige Zeit dauern wird, bis dieses System voll funktionstüchtig ist.

Wo bekommt man die Kfz-Doppelkarte?
Die Doppelkarte bekommt man direkt von der Versicherungsgesellschaft bzw. vom Versicherungsagenten, bei dem man die Versicherung für das neu anzumeldende Fahrzeug abgeschlossen hat. Auf der Doppelkarte werden alle für die Zulassungsstelle relevanten Daten vermerkt und dort abgegeben. Der Versicherungsnehmer erhält einige Tage später die formelle Versicherungspolice, aus der sich die für den Versicherungsnehmer wichtigen Vertragsinhalte ergeben.

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