Gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein Teil der Sozialversicherung und somit für Arbeitnehmer Pflicht. Ebenso wie die anderen Sozialversicherungen auch ist die Pflegeversicherung umlagenfinanziert, so dass die derzeitigen Kosten durch aktuelle Beitragserhebungen gedeckt werden. Die jeweiligen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung orientieren sich an dem Grad der Bedürftigkeit, die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung festgestellt werden muss. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit sowie des voraussichtlichen Aufwands der Pflege erfolgt meist unangemeldet, so dass sich Betroffene kaum vorbereiten können. Die Pflegebedürftigkeit wird hierbei in drei Pflegestufen mit unterschiedlich hohen Leistungen sowie zeitliche Rahmenbedingungen unterteilt. Um Leistungen zu erhalten, ist in jedem Fall ein Antrag bei der zuständigen Pflegekasse notwendig. Grundsätzlich kann der Betroffene selbst festlegen, für welche Leistungen die Gelder aus der sozialen Pflegeversicherung verwendet werden. So kann hiermit sowohl eine selbst beschaffte Pflegeperson als auch der ambulante Pflegedienst bzw. ein Pflegeheim bezahlt werden.
Zwar deckt die gesetzliche Pflegeversicherung bereits einen großen Teil der anfallenden Kosten ab, sie ist jedoch selten wirklich ausreichend.

