Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung hat in erster Linie das Ziel, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten bzw. im Krankheitsfall die Gesundheit wieder herzustellen und den Gesundheitszustand so zu verbessern. Sie erstattet ihren Versicherten daher die Kosten für den Arztbesuch sowie für Medikamente.
Soweit notwendig, werden zudem die Kosten für Haushaltshilfen oder aber für die häusliche Krankenpflege übernommen. Auch die Kostenerstattung für Präventionsmaßnahmen und Vorsorgeleistungen, die die Krankenkassenkosten in der Zukunft reduzieren sollen, gehören zum Leistungskatalog.
Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sind für alle Versicherten gleich. Sie müssen in erster Linie zweckmäßig und natürlich zielführend sein und dürfen das medizinisch Notwendige nicht überschreiten. Zusatzleistungen sind nur auf Antrag und nur im Ausnamefall möglich.

