Kfz Vollkasko
1. Kfz Vollkasko als umfassender Versicherungsschutz
2. Prämienberechnung und Selbstbeteiligungen
3. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
4. Schäden, die die Kfz Vollkasko nicht reguliert
Definition der Kaskoversicherung: Die Kasko- oder Fahrzeugversicherung ist eine freiwillige Versicherung und eine Ergänzung zur gesetzlich vorgeschriebenen Kfz Haftpflichtversicherung. Die Kaskoversicherung dient ausschließlich dazu, den Versicherungsnehmer vor wirtschaftlichen Schäden an seinem eigenen Fahrzeug zu schützen. Unterschieden wird die Voll- von der Teilkaskoversicherung, so dass der Versicherungsnehmer den Versicherungsumfang sowie Selbstbeteiligungsvarianten individuell zusammenstellen kann.
1. Kfz Vollkasko als umfassender Versicherungsschutz
Während die Kfz Teilkaskoversicherung eine elementare Abdeckung der Fahrzeugschäden bei Zerstörung oder Beschädigung – auch Elementarschäden durch Umweltereignisse – sowie Diebstahl, Wildschäden und Glasbruch anbietet, ergänzt eine Kfz Vollkasko die Kfz Teilkasko um die Beschädigungen am Fahrzeug durch Dritte. Die Vollkasko Versicherung deckt weiterhin Schäden von selbstverschuldeten Unfällen, bei Fahrerflucht oder Zahlungsunfähigkeit des Unfallgegners sowie bei Nichthaftbarkeit des Verursachers – beispielsweise bei Kleinkindern.
2. Kfz Vollkasko: Prämienberechnung und Selbstbeteiligungen
Die Versicherungsgesellschaften offerieren unterschiedliche Selbstbeteiligungsmodelle – ab 150 EUR bis zu 1.000 EUR sind zahlreiche Staffeln möglich, selbst die Wahl ohne Selbstbeteiligung. Der Versicherungsnehmer sollte vor Abschluss zwei Modelle abwägen: die Prämie fällt günstiger aus je höher die Selbstbeteiligung vertraglich vereinbart wurde – die Selbstbeteiligung muss allerdings im Schadenfall entrichten werden. Weiterhin findet der Schadensfreiheitsrabatt in der Berechnung der Versicherungsprämie Anrechnung.
3. Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
Um den Versicherungsschutz im Schadenfall auch beanspruchen zu können, muss der Versicherungsnehmer sich verpflichten, das Fahrzeug gesetzeskonform zu nutzen sowie Sorge tragen, dass das versicherte Fahrzeug nicht unberechtigt von Dritten gefahren wird.
4. Schäden, die die Kfz Vollkasko nicht reguliert
Der Versicherungsschutz kann nicht in Anspruch genommen werden, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Schäden mit nicht verkehrssicheren Fahrzeugen, Trunkenheit oder Unfallflucht werden nicht reguliert.

