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Schadenfreiheitsklasse


1. Schadenfreiheitsklasse und Versicherungskosten
2. Unterschied zwischen Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt
3. Übertragung der Schadenfreiheitsklasse auf Dritte

Definition: Die Schadenfreiheitsklasse gibt Auskunft darüber, wie viele Jahre ein Fahrzeugführer unfallfrei gefahren ist. Jedes unfallfreie Jahr, in dem ein Kfz auf eine Person zugelassen war, lässt die Schadenfreiheitsklasse steigen und die Versicherungskosten sinken. Fährt eine Person beispielsweise acht Jahre unfallfrei, dann steigt er in die achte Schadenfreiheitsklasse auf. Auch im Falle eines Unfalls besteht die Möglichkeit eine Rückstufung in der SF-Klasse zu vermeiden, indem man den Schaden mit eigenen finanziellen Mitteln reguliert.

1. Schadenfreiheitsklasse und Versicherungskosten
Der Beitragssatz der Kfz-Versicherung richtet sich unter anderem nach der Schadenfreiheitsklasse in der man sich befindet. Insgesamt gibt es 25 bzw. 26 Schadenfreiheitsklassen und somit auch gleich viele verschiedene Adac SchadenfreiheitsrabattSchadenfreiheitsrabatt. Fahranfänger werden in der Regel mit der Schadenfreiheitsklasse 0 (=240% des Grundbetrages) eingestuft. Wer seinen Führerschein allerdings schon 3 Jahre besitzt, wird mit der Klasse 1/2 (=120% des Grundbetrages) eingestuft. Zwischen Schadenfreiheitsrabatt und Schadenfreiheitsklasse muss klar unterschieden werden.

2. Unterschied zwischen Schadenfreiheitsklasse und Schadenfreiheitsrabatt
Die Schadenfreiheitsklasse gibt die schadensfreien Jahre an und der Schadenfreiheitsrabatt gibt den entsprechenden Prozentsatz der einzelnen Klassen an und wird von den Versicherungsgesellschaften auf die Person bezogen angepasst. Um die größtmögliche Gerechtigkeit zu gewährleisten, findet eine Anordnung im Bereich der Schadenfreiheitsklassen statt, denn wer wenig Unfälle und Schäden hat, der verursacht somit auch weniger Kosten für die Versicherung, was wiederum dazu führt, dass weniger Prämie für die Versicherung gezahlt werden muss.

3. Übertragung der Schadenfreiheitsklasse auf Dritte
Allerdings kann eine Freiheitsklasse auch von Dritten übernommen werden. Der Abgebende muss Ehepartner, Lebenspartner, Elternteil, Kind oder eine juristische Person sein. Wird beispielsweise ein Fahrzeug von den Eltern auf das Kind übertragen, so kann auch der Schadenfreiheitsrabatt übertragen werden, vorausgesetzt das Kind hat das Fahrzeug regelmäßig genutzt und hätte somit auch den jeweiligen Schaden-Freiheitsrabatt erfahren können.

verwandte Begriffe: schadenfreiheitsklassen, schadensfreiheitsklasse, schadenfreiheitsklasse kfz, kfz versicherung schadenfreiheitsklasse, schadenfreiheitsklasse zweitwagen

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