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Teilkasko



Die Teilkaskoversicherung ist eine Zusatzversicherung für Autofahrer. Anders als die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört sie nicht zu den Pflichtversicherungen, sondern kann freiwillig abgeschlossen werden. Sie lohnt sich grundsätzlich für jeden Autofahrer, auf Wunsch kann die Teilkaskoversicherung auch mit dem Vollkaskoschutz erweitert werden.

Welche Schäden deckt die Teilkaskoversicherung ab?
Die Teilkaskoversicherung deckt grundsätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug ab, für die niemand anderes haftbar gemacht werden kann. Hierzu gehören Brand, Diebstahl sowie Schäden durch Sturm, Hagel und Blitzschlag. Auch Schäden durch Marderbisse und Unfälle mit der Beteiligung von Wildtieren, speziell dem Haarwild, werden im Rahmen der Teilkaskoversicherung abgedeckt. Wichtig ist jedoch, die einzelnen Bedingungen der Versicherer zu hinterfragen, denn oftmals gibt es vor allem im Bereich der Wildschäden Einschränkungen.

Wie berechnet sich der Beitrag der Teilkaskoversicherung?
Der Beitrag der Teilkaskoversicherung errechnet sich in erster Linie nach der Typeneinschätzung des Fahrzeugs, der so genannten Typklasse. Diese Einstufung wird auch bei der Berechnung der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie der Vollkaskoversicherung angewendet. Anders als bei diesen beiden Teilversicherungen der Autoversicherung wird bei der Teilkaskoversicherung jedoch kein Schadensfreiheitsrabatt gewährt. Somit bleiben die Beiträge auch nach zahlreichen unfallfreien Jahren nahezu konstant. Auch die Regionalklasse, also die Region, in der das Auto zugelassen ist, spielen bei der Beitragsberechnung eine Rolle. Rabatte können im Rahmen der Teilkaskoversicherung dann genutzt werden, wenn das Auto nur wenige Kilometer im Jahr fährt oder der Fahrer älter als 25 Jahre ist. Zudem haben Autofahrer durch den Einschluss einer Selbstbeteiligung die Möglichkeit, selbst auf die Höhe der Prämie einzuwirken. Selbstbeteiligungen von 300-600 Euro sind Standard.

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