Vollkasko
Alle Kraftfahrzeuge, die für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden, müssen vorher eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Mit dieser Versicherung werden im Schadensfall die Schäden des Unfallgegners geregelt. Das eigene Fahrzeug kann mit einer Vollkasko abgesichert werden und ist damit sehr gut gegen alltägliche Vorkommnisse versichert. Z.B. sind Schäden gedeckt, die am PKW entstehen, wenn der Verursacher Fahrerflucht begeht und nicht ermittelt werden kann. Die Vollkasko ersetzt auch Schäden von Kleinkindern, die nicht haftbar sind. Nicht abgedeckt sind in der Vollkasko alle vorsätzlichen Schäden und Straftaten. Manche Versicherer verweigern die Zahlung auch beim Fahren mit Sommerreifen unter Winterbedingungen.
Wenn eine Vollkaskoversicherung mehrere Jahre nicht belastet wurde, dann verringert sich der Versicherungsbeitrag. Für 25 Jahre unfallfreies Fahren kann der Beitrag bis auf 30 % vom Regelsatz abweichen. Jeder Unfall, der über den Versicherungsvertrag geregelt wird, bedeutet eine Hochstufung in den Versicherungskosten. Diese kann im Extremfall bis zu 175 % von Normalbeitrag sein.
TIP: Vor Vertragsabschluß die Anbieter vergleichen
Bei gleichen Voraussetzungen kann der Beitrag zur Vollkasko zwischen den Anbietern unterschiedlich sein. Hier ist unbedingt ein Versicherungsvergleich notwendig, um den günstigsten Anbieter zu finden.

