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Wohnmobilversicherung

1 Dezember 2008

Wohnmobil mit WohnmobilversicherungEine Wohnmobilversicherung kann man heute bei über 60 Versicherern abschließen. Die Wohnmobilversicherungen unterscheiden sich im Preis der Haftpflichtversicherung und im Preis der jährlichen Kaskoversicherung. Das Wohnmobil zählt zur Gruppe der Campingfahrzeuge und befindet sich daher bei der Tarifeinteilung unter dem Begriff der sonstigen Fahrzeuge. Die Prämienberechnung des Fahrzeuges erfolgt auf Grundlage des Neuwertes des Wohnmobiles, des Kaufpreises, des Datums der Erstzulassung, des zulässigen Gesamtgewichtes und der Motorstärke.

Wohnmobilversicherung – Die Zulassung
Eine Zulassung des Wohnmobiles erfolgt auf Grundlage einer abgeschlossenen Haftpflichtversicherung. Grundlage zur Berechnung der Haftpflichtversicherung ist der Neuwert des Fahrzeuges. Weiterhin werden bei der Berechnung der Haftpflichtversicherung Faktoren wie zulässiges Gesamtgewicht des Fahrzeuges, die Fahrzeugnutzung, die jährliche Fahrleistung und der Nutzerkreis berücksichtigt.

Vollkasko als Wohnmobilversicherung empfehlenswert
Es empfiehlt sich eine Vollkaskoversicherung, um Unfallschäden am Fahrzeug abzudecken. Die Vollkasko Versicherung deckt selbst verursachte Unfälle am eigenen Fahrzeug ab sowie Beschädigung des Wohnmobils durch Dritte, wenn der Verursacher auf Grund von Fahrerflucht unbekannt ist. In der Vollkaskoversicherung ist u.a. auch das eingebaute Inventar des Wohnmobils mitversichert. Hierzu sind aber spezielle Vereinbarungen in der Versicherung notwendig, im Tarif sind zusätzliche Beiträge enthalten. Eine Teilkaskoversicherung übernimmt den finanziellen Ausgleich für Schäden am eigenen Fahrzeug, welche durch Schäden von Wind, Sturm, Windböen, Regen, Hochwasser sowie durch Brand, Diebstahl, Glasbruch und Wildschäden entstanden sind.

Bei der Wahl einer Wohnmobilversicherung sollte man folgende Faktoren beachten :
1. Schadenfreiheitsrabatt : In Abhängigkeit vom Führerscheinbesitz, Nutzerkreis, Alter des Fahrzeugführers des Wohnmobils und von bereits bestehenden Kraftfahrzeugversicherungen (z.B. PKW) können unterschiedliche Schadensfreiheitsklassen gewählt werden, es kann u.a. eine bessere Einstufung als in die Klasse SF 0 erfolgen.

2. Die Annahmerichtlinien der Versicherer: Hierbei sind das Fahrzeughöchstalter bei Abschluß einer Kasko Versicherung (teilweise 12 Jahre) sowie Einschränkungen des versicherbaren Wohnmobils (Aufbauten, Typ, Herstellungsland) zu beachten. Bedeutsam ist auch der Versicherungsumfang der Teilkaskoversicherung, u.a. bezüglich der Differenzen in der Selbstzahlung, Entschädigungsgrenzen und Abrechnungsmodalitäten bei Schäden. Unterschiede bestehen bei den Versicherungen u.a. auch im erweiterten Versicherungsschutz. Hierzu zählen u.a. das Fährrisiko auf europäischen Gewässern, Schäden durch Marderbisse, der örtliche Geltungsbereich im europäischen Raum und eine Mallorca Police .

Saisonkennzeichen
Wird das Wohnmobil nur in einer Saison genutzt, kann man prüfen, ob ein Saisonkennzeichen ausreichend Versicherungsschutz bietet. Bei einem Saisonkennzeichen ist nur für einen bestimmten Zeitraum Versicherungsschutz vereinbart, nach Ablauf dieses Zeitraumes gelten die Deckungssummen der Ruheversicherung, das Wohnmobil befindet sich dann in einer Garage.

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